Ab 13. Dezember 2016 gilt lt. EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine verpflichtende Nährwert-Kennzeichnung. Auch wenn einige wenige Warengruppen wie z. B. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent davon ausgenommen sind und somit die Biermarke „Hallstatt. DAS BIER.“ nicht betroffen wäre, werden Konsumenten künftig am Etikett freiwillig über den Nährwert informiert. Vor mehr als 2 Jahren entwickelten wir für unseren Kunden den Markennamen und Logo für dieses Erfolgsprodukt und sind von Beginn an für den gesamten Werbe- und Marketingauftritt verantwortlich. Die inhaltlichen Ergänzungen am Flaschenetikett haben wir gleichzeitig zum Anlass genommen, den Informationsteil des Labels für den Konsumenten noch übersichtlicher zu gestalten und um einen EAN-Code zu erweitern.